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AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen :
1. Der Anfragende erhält zunächst eine Eingangsbestätigung der telefonischen oder schriftlichen Anfrage mit Unterbreitung eines kostenlosen Honorarangebots. Telefonische Honorarauskünfte sind nur verbindlich, sofern eine schriftliche Bestätigung erfolgte. 2. Der Onlinevertrag zur Erstellung des Lohnsteuerausgleiches/ Einkommensteuersteuererklärung kommt durch Übersendung der notwendigen Unterlagen und Auftragsannahmebestätigung des Steuerberaters zustande. Ferner ist es Sache des Steuerberaters Ewald Hinsch, ergänzende Fragen zu stellen oder Unterlagen anzufordern. Eine Bearbeitung der Unterlagen gemäß Ziffer 3 ist erst mit Einreichung der letzten Unterlage, bzw. vollständiger Beantwortung von Fragen möglich. 3. Sollte der Online-Steuerberatungsvertrag gem. Ziff. 2 zustande gekommen sein, wird Ihr Auftrag in der Regel innerhalb von 5 -15 Arbeitstagen nach Eingang der letzten Unterlage bearbeitet. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der bearbeitete Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung zwecks Unterschrift und Weiterleitung an das Finanzamt mit einfacher Post übersandt werden kann. Einschreiben sind gegen Zuschlag selbstverständlich möglich. Ein entsprechender Wunsch ist bei Auftragerteilung schriftlich zu formulieren.Sollte aufgrund unvorhersehbarer Umstände (wie zum Beispiel Krankheit von Personal etc.) eine Bearbeitung nicht innerhalb der Aussicht gestellten Bearbeitungszeit möglich sein, ist der Auftraggeber mit Angabe der neuen Bearbeitungszeit zu informieren. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die Fristüberschreitung nicht zumutbar ist. 4. Dem Steuerberater steht es frei, die Bearbeitung des Lohnsteuerjahresausgleiches/ Einkommensteuererklärung ohne Begründung abzulehnen, sofern noch keine Auftragsannahme vorliegt wurde. In manchen Fällen kann evtl.vor Antragstellung auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und Berechnung übersehen werden, dass sich kein Erstattungsanspruch ergibt (zum Beispiel, wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde). Auch hier darf der Steuerberater den erteilten Auftrag zurückweisen, was jedoch im Interesse des Auftraggebers liegt. Das vereinbarte Bearbeitungshonorar ist unabhängig von der Höhe des Erstattungsbetrages zu leisten. Bei Einkommensteuererklärung kann es auch zu Nachzahlungen kommen, ohne das der Steuerberater hierauf Einfluss hat. 5. Das Beratungshonorar wird auf der Grundlage der Steuerberater-Gebührenver- ordnung ermittelt. Der Wert des Interesses (Einkünfte) ist zu benennen. Sollte kein Wert vorhanden sein, kann eine Zeitgebühr berechnet und vereinbart werden. 6. Sollte eine Überprüfung des Steuerbescheides gewünscht werden, wird empfohlen, mir eine vorbereitete Vollmacht mit Zustellungsvollmacht auszufüllen und unterschriftlich vollzogen zu übersenden. Hierfür wird eine Zeitgebühr für die Bescheidprüfung von 43,50 DM/22,24 € berechnet (incl. 16 % Ust). Der Auftrag hierzu ist schriftlich zu erteilen. Der Auftrag gilt als erteilt, sofern die vorbereitete Vollmacht unterschriftlich vollzogen übersandt wird. 7. Nachweisbare Fehler sind vom Steuerberater kostenlos zu beseitigen, sofern dies möglich ist. Sollte ein Steuerbescheid bereits rechtskräftig sein, ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Der Steuerberater ist ausreichend für Schäden, die durch seine Fehlleistung entstehen, versichert. Im Zweifel ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch einen Fehler des Steuerberaters entstanden ist und nicht durch eine unterlassene oder falsche Information des Auftraggebers. 8. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Interesse der Partner entspricht. Alle anderen Bestandteile der AGB`s bleiben voll wirksam.
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