Steuerbüro Ewald Hinsch Steuer-Beratungen.info
 
 
 
 
 
 

Honorarbeispiel lt. StbGebV niedrigste Gebühren:

Einkünfte 30.166 €
 
 
 
§ 24 Abs.1 Nr.1 - Tab. A 1/10 Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte
83,00 €
§ 27 Abs.1
 
Geschätzter Wert vor Abzug der Werbungskosten
 
31.444 € / Tab. A 1/20 Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
41,50 €
 
124,50 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
23,66 €
Bruttomindestgebühr lt. Gebührenverordnung für Steuerberater
148,16 €
 
 
 

Gemäß § 24 Abs.1 Nr.1 StBGebV wird die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gefertigt. Gemäß § 27 Abs.1 StBGebV wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ermittelt.

 

Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet von Berlin haben, stehe ich Ihnen nach Vereinbarung auch innerhalb der gewöhnlichen Praxiszeiten persönlich zur Verfügung.

 

Gerne unterbreite ich Ihnen ein Pauschalangebot zur Erstellung einer vereinfachten Buchführung für Kleinstbetriebe und Freiberufler ab 11,60 € monatlich netto (z.B. bis zu 15.000 € Einnahmen oder auch Ausgaben bei Verlust). Die Honorare richten sich nach der Steuerberatergebührenverordung und sind im Rahmen einer schriftlich fixierten, auf Sie zugeschnittenen Pauschalhonorarvereinbarung gültig. Selbstverständlich unterbreite ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer doppelten Buchführung.