Honorarbeispiel lt. StbGebV niedrigste Gebühren: |
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| § 24 Abs.1 Nr.1 - Tab. A 1/10 Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte |
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| Geschätzter Wert vor Abzug der Werbungskosten |
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| 31.444 € / Tab. A 1/20 Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
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| zuzüglich 19 % Umsatzsteuer |
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| Bruttomindestgebühr lt. Gebührenverordnung für Steuerberater |
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Gemäß § 24 Abs.1 Nr.1 StBGebV wird die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gefertigt.
Gemäß § 27 Abs.1 StBGebV wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ermittelt. |
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Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet von Berlin haben, stehe ich Ihnen nach Vereinbarung auch innerhalb der gewöhnlichen Praxiszeiten persönlich zur Verfügung. |
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Gerne unterbreite ich Ihnen ein Pauschalangebot zur Erstellung einer vereinfachten Buchführung für Kleinstbetriebe und Freiberufler ab 11,60 € monatlich netto (z.B. bis zu 15.000 € Einnahmen oder auch Ausgaben bei Verlust). Die Honorare richten sich nach der Steuerberatergebührenverordung und sind im Rahmen einer schriftlich fixierten, auf Sie zugeschnittenen Pauschalhonorarvereinbarung gültig.
Selbstverständlich unterbreite ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer doppelten Buchführung. |
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